Generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike Pedelecs

Von Veloladen Team | 26 Jan. 2022

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Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike-Fahrenden.

  • Für alle E-MTB's, E-Gravels, E-Citybikes und E-Rennräder
  • Keine Ausnahme bei Sporträdern
  • Keine Typengenehmigungspflicht bei E-Bike bis 25 km/h
  • Fest installierte oder abnehmbare Akkuleuchten werden akzeptiert
  • Das Licht darf nicht blinken und nicht blenden
  • Bei schlechter Sicht muss ein ruhendes Rücklicht eingeschaltet sein
  • Sichtbar auf 100 Meter, keine Angabe zur Lichtstärke vorgeschrieben

Detaillierte Informationen zum Thema Tagfahrlichtpflicht und weiterführende Informationen zur Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h), holst du dir direkt über den untenstehenden Button Velo Suisse & ASTRA